Im Bereich des Safety Engineering handelt es sich um sicherheitstechnische Begleitung von Projekten, beginnend mit der Feasibility Study bis zum Handover an den Betreiber. Dabei werden einerseits die Anforderungen für die Projektumsetzung festgelegt (Baustellensicherheit, Umweltschutz, etc.), und auch die sicherheitstechnischen Anforderungen an die installierten Anlagen, Betriebsmittel und Arbeitsabläufe definiert. Das wird sowohl durch die Einhaltung von Herstelleranforderungen als auch durch die Durchführung von geeigneten Risikobeurteilungen (HAZOP-, ZHA-, Lopa- Studien, Explosionsschutzdokument etc.) gewährleistet. Die Festlegung und Umsetzung der erforderlichen Tätigkeiten erfolgen stets gemeinsam mit dem Betreiber anhand gültiger gesetzlicher Anforderungen.
Unsere Kollegen Jürgen Weiss und Sebastian Gruber berichten über Notwendigkeiten im Bereich des Safety Engineering:
EU-Konformitätsbewertung / CE
Maschinen, die im EU Raum in Verkehr gebracht werden, sind kennzeichnungspflichtig im Sinne der Verordnung 2006/42/EG (MRL). Für die Kennzeichnung ist stets der Hersteller der vollständigen Maschine verantwortlich, womit ein einheitlicher Sicherheitsstandard für im EU Raum betriebene Maschinen geschaffen wird.
Wird durch den Betreiber eine unvollständige Maschine installiert und am Standort vervollständigt (z.B. durch Einbindung in die hauseigene Prozesssteuerung), so ist der Betreiber selbst für das Konformitätsbewertungsverfahren der Maschine verantwortlich. Das Team von SPIEGLTEC unterstützt hier, beginnend mit der Erstellung einer Risikobeurteilung bis hin zur vollständigen Dokumentation der Maschine.
Arbeitnehmerschutz
Jedes Unternehmen ist dazu verpflichtet, seine Mitarbeiter vor gesundheitsschädlichen Belastungen am Arbeitsplatz zu schützen. Dabei müssen der Umgang mit Arbeitsstoffen betrachtet, mögliche Gefährdungen ermittelt und geeignete Schutzmaßnamen festgelegt werden. Für diesen Zweck werden in der Praxis zunächst die maximal zulässigen Arbeitsplatzkonzentrationen (MAK- Werte) erhoben. Anschließend werden gemeinsam mit dem Betreiber technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter ermittelt (z.B. Industriehygienekonzept). Für Gefährdungen, welche durch technische oder organisatorische Maßnahmen nicht ausreichend reduziert werden können, muss dem Mitarbeiter geeignete Persönliche Schutzausrüstung (PSA) zur Verfügung gestellt werden. Das sind z.B. Arbeitsbekleidung, Sicherheitsschuhe- und Brille, O2- Warngerät, Helm, Schutzmasken, etc. Die Festlegung von geeigneter PSA erfolgt in der Arbeitsplatzevaluierung.


Wir bedanken uns bei Jürgen und Sebastian für den Einblick in ihre Arbeit und dürfen gespannt sein, was unsere Kollegen beim nächsten Expertentalk über ihre Aufgaben bei SPIEGLTEC berichten.